FAQ – Fragen und Antworten
Bewerbung und Studienbeginn
- Ich bin neu hier - welches sind die ersten Schritte und wer kann mir all meine Fragen beantworten?
- Ich möchte mich für ein Masterstudium bewerben. Wo finde ich Informationen dazu?
- Muss ich für die Masterbewerbung beglaubigte Kopien einreichen?
- Ich machte in ein höheres Semester eingestuft werden. Wie geht das?
- Ich habe Fragen zum Masterstudiengang Data Science
Studiendauer
- Wie ist die Studienhöchstdauer?
- Kann ich während meines Studiums ein Praktikum absolvieren?
- Wie beantrage ich Fristverlängerungen?
- Werde ich sofort exmatrikuliert, wenn ich mein Zeugnis erhalten habe?
- Ich habe Fragen zur Immatrikulation. An wen kann ich mich wenden?
- Ich habe alle Leistungen für meinen Abschluss erbracht, möchte aber im nächsten Semester noch Noten verbessern. Was muss ich tun?
Anerkennungen
- Welche Prüfungen muss ich anerkennen lassen?
- Wie fülle ich einen Anerkennungsantrag aus?
- Ich studiere Bachelor mit Nebenfach Informatik. Was darf ich in WP1/WP2 einbringen?
- Kann ich Leistungen mit 3 ECTS in einem Modul(teil) mit 6 ECTS anerkennen lassen?
Notenverbesserung
- Wie und wann kann ich Noten verbessern?
- Kann ich die Note bei der Nachklausur verbessern?
- Was passiert, wenn beim zweiten Versuch meine Note schlechter ist?
- Ich habe bereits alle Leistungen erbracht, kann ich trotzdem noch Noten verbessern?
Kontoauszüge und Zeugnisse
- Wie lange dauert die Zeugniserstellung? Muss ich nachfragen?
- Wie bekomme ich einen Überblick über meine aktuellen Leistungen?
- Kann ich auf Antrag einen englischsprachigen Kontoauszug erhalten?
- Kann ich auf Antrag ein englischsprachiges Transcript of Records zu meinem Abschlussunterlagen erhalten?
- Dürfen nicht bestandene oder schlechter benotete Leistungen im Kontoauszug gestrichen werden?
- Mein Kontoauszug enthält nicht alle Leistungen. Was kann ich tun?
- Bekomme ich telefonische oder elektronische Auskunft über meine Noten?
- Kann ich meinen Kontoauszug über das LSF bekommen?
- Wird mir das Zeugnis zugeschickt?
Spezielle Veranstaltungen
- Für welche Studiengänge wird Ökonometrie angeboten, für welche Einführung in die Ökonometrie?
- Für welche Studiengänge wird Grundlagen der multivariaten Verfahren/Einführung in die multivariaten Verfahren und Grundlagen der generalisierten Regression/Einführung in die generalisierte Regression angeboten?
Allgemeines
- Ich habe die Anmeldefrist für eine Klausur verpasst. Was kann ich tun?
- Bekomme ich telefonische oder elektronische Auskunft über meine Noten?
- Besteht Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen?
- Kann ich während einer Beurlaubung Prüfungen ablegen?
- Wo finde ich Formulare für Studierende?
- Wo kann ich mir Leistungen für das BAföG bestätigen lassen?
Wie lange dauert die Zeugniserstellung? Muss ich nachfragen?
Die Zeugniserstellung erfolgt auf Antrag durch das Zentrale Prüfungsamt und dauert derzeit ca. zehn Wochen. Bitte fragen Sie nicht nach, dies führt nur zu erhöhtem Arbeitsaufwand auf Seiten des Prüfungsamts.
Wie lange ist die Studienhöchstdauer?
Die Regelstudienzeit beträgt beim Bachelor 6 Semester, beim Master 4 Semester.
Alle Leistungen sind bis zu einem Semester nach der Regelstudienzeit (7 Semester Bachelor, 5 Semester Master) von Ihnen erfolgreich zu erbringen, sonst zählen Sie als einmal durchgefallen. Die Abschlussarbeit kann nur einmal wiederholt werden und muss nach erstmaligem Durchfallen spätestens zur Mitte des Folgesemesters (8. Semester Bachelor, 6. Semester Master) angemeldet werden. Für alle restlichen Leistungen haben Sie zwei Semester Zeit.
Die maximale Studiendauer beträgt also beim Bachelor 9 Semester, beim Master 7 Semester.
Kann ich Mastervorlesungen noch während des Bachelorstudiums besuchen und werden mir die erfolgreich abgelegten Prüfungen im späteren Masterstudium anerkannt?
Ja. Bitte stellen Sie dazu nach Immatrikulation in den Masterstudiengang einen Anerkennungsantrag.
Kann ich während meines Studiums ein Praktikum absolvieren?
Ja.
Der Studienplan sieht jedoch kein externes Praktikum vor (allerdings ein Statistisches Praktikum bzw. ein Consulting mit externen Partnern), so dass freiwillige Praktika grundsätzlich in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten sind.
Eine Beurlaubung für die Ableistung eines freiwilligen Praktikums kann ausschließlich durch die Studentenkanzlei ausgesprochen werden. Dazu muss nachgewiesen werden, dass das Praktikum nur während der Vorlesungszeit abgeleistet werden kann und es mindestens neun Wochen der Vorlesungszeit beansprucht. Ein Schreiben zur Befürwortung des Praktikums erhalten Sie über die Kontaktstelle Statistik. Bitte reichen Sie dafür einen begründeten Antrag bei der Kontaktstelle ein.
Wie bekomme ich einen Überblick über meine aktuellen Leistungen.
Kontoauszüge werden jeweils einmal im Semester (Mitte/Ende April und Mitte/Ende Oktober) vom Prüfungsamt erstellt und auf Antrag ausgegeben. Die genauen Termine werden auf der Homepage des Instituts unter Aktuelles und per Aushang am Schwarzen Brett vor Zimmer 141 (Ludwigstr. 33) bekannt gegeben. Um den Kontoauszug in der Kontakstelle abholen zu können, lesen Sie bitte die Hinweise auf der Homepage oder im Aushang sorgfältig durch.
Kann ich auf Antrag einen englischsprachigen Kontoauszug erhalten?
Ja, dies ist für alle Studiengänge in Statistik möglich. Die Ausstellung erfolgt über das zentrale Prüfungsamt und dauert derzeit ca. 10 Wochen. Alternativ können Sie sich mit der Bitte um Übersetzung unter Vorlage des deutschsprachigen Kontoauszugs an das International Office der LMU wenden.
Kann ich auf Antrag ein englischsprachiges Transcript of Records zu meinen Abschlussunterlagen erhalten?
Ja, dies ist aber nur für das Hauptfach Statistik möglich. Die Ausstellung dauert ca. 10 Wochen. Alternativ können Sie sich mit der Bitte um Übersetzung unter Vorlage des deutschsprachigen Transcripts an das International Office der LMU wenden.
Dürfen nicht bestandene oder schlechter benotete Leistungen im Kontoauszug gestrichen werden?
Nein.
Mein Kontoauszug enthält nicht alle Leistungen. Was kann ich tun?
Fehlende Leistungen müssen in der Regel extra anerkannt werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Kontaktstelle.
Bekomme ich telefonische oder elektronische Auskunft über meine Noten?
Nein. Aus Datenschutzgründen ist die Mitteilung von Noten per Telefon oder Mail grundsätzlich nicht möglich.
Kann ich meinen Kontoauszug über das LSF bekommen?
Nein, das ist leider nicht möglich.
Wird mir das Zeugnis zugeschickt?
Nein, das Zeugnis liegt in der Kontaktstelle zur Abholung bereit. Versenden ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn Sie beispielsweise in einen anderen Ort umgezogen sind. Auch andere bevollmächtigte Personen können Zeugnisse/Transcripts abholen.
Wie beantrage ich Fristverlängerungen?
Anträge auf Verlängerunge der Studienzeit sind formlos an den Prüfungsausschuss der Statistik zu stellen. Der Antrag muss begründet sein und einen Zeitplan für die noch abzulegenden Leistungen enthalten. Reichen Sie ärztliche Atteste bzw. andere Unterlagen mit ein.
Für Fristverlängerungen von Abschlussarbeiten benutzen Sie den Vordruck unter Formulare.
Welche Prüfungen muss ich anerkennen lassen?
Anerkennen lassen müssen Sie:
- Veranstaltungen, die nicht (Teil-)Modulen der jeweiligen Prüfungsordnung entsprechen. In der Regel sind diese bei den Lehrveranstaltungen unter „Zusatzveranstaltungen“ gelistet.
- Seminare in den Masterstudiengängen
- Leistungen, die nicht an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik erbracht wurden (insbesondere externe Veranstaltungen in den Master-Studiengängen)
- Leistungen, die Sie erbracht haben, bevor Sie in ihrem derzeitigen Studiengang immatrikuliert waren (z.B. Leistungen im Master, die noch während des Bachelors erbracht wurden)
- Für Bachelorstudierende mit Nebenfach Informatik: Eine Wahlfach-Veranstaltung im Umfang von 6 ECTS im Modul WP2.
Dies betrifft nur Anerkennungen im Haupt- oder Nebenfach Statistik. Für andere Studiengänge (z.B. in Ihrem Nebenfach) ist der jeweilige Prüfungsausschuss zuständig.
Wie fülle ich einen Anerkennungsantrag aus?
Erste Spalte: Name der Veranstaltung, die Sie besucht haben, einschliesslich Dozent(en).
Zweite Spalte: Name des Moduls bzw. Teilmoduls bzw. der Teilmodule laut Prüfungsordnung, für dass Sie die Veranstaltung anerkennen lassen wollen (z.B. „Ausgewählte Gebiete der angewandten Statistik A“)
Dritte Spalte: Nummer des Moduls bzw. Teilmoduls bzw. der Teilmodule laut Prüfungsordnung, für dass Sie die Veranstaltung anerkennen lassen wollen (z.B. WP 8.1/8.2)
Vierte Spalte: ECTS des Moduls bzw. Teilmoduls, für dass Sie die Veranstaltung anerkennen lassen (immer Vielfache von 3)
Fünfte Spalte: Datum der Prüfung. Falls nicht bekannt, reicht auch das Semester der Leistung.
Sechste Spalte: Note. Bei Anerkennung von ausländischen Veranstaltungen rechnen Sie die Note ins Deutsche System um oder lassen Sie die Spalte frei und legen dem Antrag ein "grading scheme" der ausstellenden Universität bei.
Vergessen Sie nicht, die persönlichen Angaben in den ersten beiden Zeilen auszufüllen und den Antrag zu unterschreiben.
Für die Anerkennung von externen Leistungen legen Sie bitte entsprechende Nachweise bei.
Für welche Studiengänge wird Ökonometrie angeboten, für welche Einführung in die Ökonometrie?
Die Vorlesung „Einführung in die Ökonometrie“ (Wintersemester) wird ausschliesslich für Studierende der VWL und BWL angeboten.
Die Vorlesung „Ökonometrie“ (Sommersemester) wird für fortgeschrittene Bachelor- und Masterstudierende angeboten. Im Master Statistik, im Master Statistik mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Ausrichtung, im Nebenfach Vertiefte Statistik und im Master Finanz- und Versicherungsmathematik ist „Ökonometrie“ jeweils in der Prüfungsordnung vorgesehen. Im Bachelor Statistik kann sie als „Ausgewählte Gebiete der angewandten Statistik A“ (WP 8.1/8.2) anerkannt werden. In anderen (Statistik-)Studiengängen kann Sie auf begründeten Antrag anerkannt werden.
Für welche Studiengänge wird Grundlagen der multivariaten Verfahren/Einführung in die multivariaten Verfahren und Grundlagen der generalisierten Regression/Einführung in die generalisierte Regression angeboten?
- Für Studierende des Bachelor Statistik sind „Grundlagen der multivariaten Verfahren“ bzw. „Grundlagen der generalisierten Regression“ zusammen mit „Fortgeschrittene multivariate Verfahren“ bzw. „Fortgeschrittene generalisierte Regression“ Teil der Module „Einführung in die multivariaten Verfahren“ bzw. „Einführung in die generalisierte Regression“. Diese sind Pflichtmodule im Bachelor Statistik.
- Studierende des Master Biostatistik sowie des Master Statistik mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlicher Ausrichtung, die im Bachelor Statistik nicht „Grundlagen der multivariaten Verfahren“ bzw. „Grundlagen der generalisierten Regression“ gehört haben (Quereinsteiger), hören „Grundlagen der multivariaten Verfahren“ bzw. „Grundlagen der generalisierten Regression“ für die Module „Vertiefte Grundlagen komplexer Datenstrukturen“ (P9.1/9.2 bzw. P6.1/6.2) bzw. „Vertiefte Grundlagen statistischer Modellierung“ (P4.1/4.2 bzw. P2.1/2.2). Die Veranstaltungen „Fortgeschrittene multivariate Verfahren“ bzw. „Fortgeschrittene generalisierte Regression“ sind in den Prüfungsordnungen als Wahlfächer vorgesehen. Studierende, die „Multivariate Verfahren“ bzw. „Generalisierte Regression“ bereits im Bachelor gehört haben, können diese nicht im Master belegen, sondern bringen für P4.1/4.2 ein Wahlfach ein. Für die Anerkennung dieser Veranstaltungen benutzen Sie bitte entsprechenden speziellen Formulare.
- Studierende des Master Statistik, die im Bachelor Statistik nicht „Grundlagen der generalisierten Regression“ gehört haben (Quereinsteiger), hören „Grundlagen der generalisierten Regression“ für das Modul „Vertiefte Grundlagen statistischer Modellierung“ (P4.1/4.2). Die Veranstaltung „Fortgeschrittene generalisierte Regression“ kann als „Ausgewählte Gebiete der theoretischen Statistik B“ oder „D“ anerkannt werden. Studierende, die „Generalisierte Regression“ bereits im Bachelor gehört haben, können diese nicht im Master belegen, sondern bringen für P4.1/4.2 ein Wahlfach ein.
- In den Nebenfächern ist „Grundlage der generalisierten Regression“ ein Wahlfach. Die „Fortgeschrittene generalisierte Regression“ kann als „Ausgewählte Gebiete der angewandten Statistik B“ anerkannt werden. „Grundlage der multivariaten Verfahren“ ist – außer im Nebenfach für Studierende der Soziologie – ein Wahlfach. Die „Fortgeschrittenen multivariaten Verfahren“ kann als „Ausgewählte Gebiete der angewandten Statistik B“ anerkannt werden (oder beide „Fortgeschrittene“-Veranstaltungen kombiniert als „Ausgewählte Gebiete der angewandten Statistik A“). Im Nebenfach für Studierende der Soziologie kann „Multivariate Verfahren“ nicht belegt werden.
Kann ich Leistungen mit 3 ECTS in einem Modul(teil) mit 6 ECTS anerkennen lassen.
Nein. Sie können aber zwei Veranstaltungen mit je 3 ECTS für ein (Teil-)Modul mit 6 ECTS anerkennen lassen. Für die Modulnote werden die Note der beiden Leistungen gemittelt. Warten Sie mit dem Anerkennungsantrag, bis Sie zwei entsprechende 3 ECTS-Veranstaltungen belegt haben.
Ich habe die Anmeldefrist für eine Klausur verpasst. Was kann ich tun?
In begründeten Fällen (Krankheit nach Vorlage eines Attests, Unfall, etc.) können Sie beim Dozenten nachmelden.
Für regelmäßige Veranstaltungen wird innerhalb von sechs Monaten, in der Regel zu Beginn des Folgesemesters, eine Nachholklausur angeboten.
Besteht Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen?
Dies wird in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. Anwesenheitspflicht besteht grundsätzlich bei Seminaren, Anfängerpraktikum, Statistischem Praktikum, Consulting, Statistische Software und Programmieren mit statistischer Software. Die Anwesenheitspflicht kann vom Dozenten aufgehoben werden.
Ich studiere Bachelor mit Nebenfach Informatik. Was darf ich in WP1/WP2 einbringen.
Sie können in WP2 entweder:
- eine beliebige Veranstaltung aus den Modulen WP3 bis WP7, oder
- eine Zusatzveranstaltung, die auch für „Ausgewählte Gebiete der angewandten Statistik A“ anerkannt werden kann, oder
- zwei 3 ECTS-Veranstaltungen aus den Wahlfächern bzw. Zusatzveranstaltungen
anerkennen lassen. Das Modul WP1 können Sie nicht belegen.
Ich bin neu hier - welches sind die ersten Schritte ?
Um eine Übersicht für den Studienbeginn zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, auf unserer Homepage die Einträge unter Studium zu lesen. Für Studienanfänger werden jedes Semester Orientierungsphasen (O-Phase) angeboten (i.d.R. in der Woche vor Semesterbeginn), für Masteranfänger die Einführungsveranstaltungen. Alle Termine und Infos dazu finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles.
Unter Studium/Beratung sind alle maßgeblichen Beratungsstellen und Ansprechpartner für die Studienberatungen in Statistik aufgeführt. Wertvolle Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten der Fachschaft.
Bitte machen Sie sich zu einem frühen Zeitpunkt Ihres Studiums mit Ihrer Prüfungs- und Studienordnung vertraut unter Studium/Prüfungsamt/Studien- und Prüfungsordnungen sowie mit den Modulbeschreibungen und den Informationen zu den Nebenfächern. Spezielle Regelungen zum Statistik-Studium finden Sie unter Studium/Prüfungsamt/Merkblätter und Mitteilungen.
Masterbewerber finden alle Regelungen und Bewerbungsvordrucke unter Studium/Studieninfo/Statistik im Master.
Muss ich für die Masterbewerbung beglaubigte Kopien einreichen?
Für die Bewerbung zum Master genügen einfache Kopien.
Werde ich sofort exmatrikuliert, wenn ich mein Zeugnis erhalten habe?
Die Exmatrikulation erfolgt nach unserem Wissen zum Ende des Semesters, in dem die letzte Leistung erbracht wurde. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Studentenkanzlei oder rufen Sie die Auskunftsstelle unter 2180-9000 an.
Ich habe Fragen zur Immatrikulation. An wen kann ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte in allen Fragen zur Immatrikulation direkt an die Studentenkanzlei oder rufen Sie die Auskunftsstelle unter 2180-9000 an. Rechtsverbindliche Auskünfte können nur dort gegeben werden.
Ich habe alle Leistungen für meinen Abschluss erbracht, möchte aber im nächsten Semester noch Noten verbessern. Was muss ich tun?
Insofern Ihre Prüfungsordnung Notenverbesserungen vorsieht, können Sie sich bei der Studentenkanzlei formal umschreiben lassen, um das Studium nach Erbringung aller Leistungen fortzuführen. Weitere Informationen hier.
Ich möchte in ein höheres Semester eingestuft werden. Wie geht das?
Wenn Sie entsprechende Leistungen nachweisen können (etwa 30 ECTS pro Semester), können Sie in ein höheres Semester eingestuft werden. Beantragen Sie die Einstufung mindestens vier Wochen vor der Immatrikulation formlos mit den entsprechenden Nachweisen bei der Kontaktstelle Statistik. Sie erhalten dann eine entsprechende Bescheinigung über die Einstufung in das höhere Semester, die Sie bei der Immatrikulation in der Studentenkanzlei vorlegen.
Wo finde ich Formulare für Studierende?
Formulare für Anerkennungen von Leistungen und im Zusammenhang mit Abschlussprüfungen finden Sie auf unserer Homepage unter Studium/Pruefungsamt/Formulare.
Wo kann ich mir Leistungen für das BAföG bestätigen lassen?
In der Kontaktstelle. Bitte geben Sie den Antrag rechtzeitig ab (mindestens drei Tage Bearbeitungszeit einplanen).
Ich möchte mich für ein Masterstudium bewerben. Wo finde ich Informationen dazu?
Alle Regelungen, Vorgaben, Bewerbungsvordrucke und Informationen zu unseren Masterstudiengängen finden Sie hier. Fragen zum Masterstudium können sie auch in der Studienberatung für Masterstudierende klären.
Ich habe Fragen zum Masterstudiengang Data Science
Informationen zum Masterstudiengang Data Science finden Sie hier.
Wie und wann kann ich Noten verbessern?
Eine Notenverbesserung ist erst zum nächsten regulären Termin möglich, wenn die Veranstaltung erneut abgehalten wurde. Für die Notenverbesserung sind alle Teile der Verantaltung zu belegen (z.B. auch Übungsblätter). Die Notenverbesserung kann auch später erfolgen. Im Nebenfach Statistik ist die Notenverbesserung nicht möglich.
Kann ich die Note bei der Nachklausur verbessern?
Nein.
Was passiert, wenn beim zweiten Versuch meine Note schlechter ist?
Es zählt die bessere Note.
Ich habe bereits alle Leistungen erbracht, kann ich trotzdem noch Noten verbessern?
Lesen Sie dazu das entsprechende Merkblatt.
Kann ich während einer Beurlaubung Prüfungen ablegen?
Während einer Beurlaubung können Sie keine Prüfungen ablegen. Ausnahme sind Nachprüfungen nach nicht bestandener Prüfung. Ausnahmen sind weiterhin Beurlaubungen wegen Mutterschutz, Elternzeit und für Zeiten für die Pflege eines nahen Angehörigen. Während des Mutterschutz geschieht die Teilnahme an Prüfungen auf eigene Gefahr.