Institut für Statistik
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FAQ – Fragen und Antworten

Prüfungsanmeldung

Kursbelegung

Wie lange ist die Studienhöchstdauer?

Die Regelstudienzeit beträgt beim Bachelor 6 Semester, beim Master 4 Semester.

Alle Leistungen sind bis zu einem Semester nach der Regelstudienzeit (7 Semester Bachelor, 5 Semester Master) von Ihnen erfolgreich zu erbringen, sonst zählen Sie als einmal durchgefallen. Die Abschlussarbeit kann nur einmal wiederholt werden und muss nach erstmaligem Durchfallen spätestens zur Mitte des Folgesemesters (8. Semester Bachelor, 6. Semester Master) angemeldet werden. Für alle restlichen Leistungen haben Sie zwei Semester Zeit.

Die maximale Studiendauer beträgt also beim Bachelor 9 Semester, beim Master 7 Semester.

Kann ich Mastervorlesungen noch während des Bachelorstudiums besuchen und werden mir die erfolgreich abgelegten Prüfungen im späteren Masterstudium anerkannt?

Ja. Bitte stellen Sie dazu nach Immatrikulation in den Masterstudiengang einen Anerkennungsantrag.

Kann ich während meines Studiums ein Praktikum absolvieren?

Ja.

Der Studienplan sieht jedoch kein externes Praktikum vor (allerdings ein Statistisches Praktikum bzw. ein Consulting mit externen Partnern), so dass freiwillige Praktika grundsätzlich in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten sind.

Eine Beurlaubung für die Ableistung eines freiwilligen Praktikums kann ausschließlich durch die Studentenkanzlei ausgesprochen werden. Dazu muss nachgewiesen werden, dass das Praktikum nur während der Vorlesungszeit abgeleistet werden kann und es mindestens neun Wochen der Vorlesungszeit beansprucht. Ein Schreiben zur Befürwortung des Praktikums erhalten Sie über die Kontaktstelle Statistik. Bitte reichen Sie dafür einen begründeten Antrag bei der Kontaktstelle ein.

Wie bekomme ich einen Überblick über meine aktuellen Leistungen.

Kontoauszüge werden im LSF bereitgestellt (nur Prüfungsordnung 2021).

Dürfen nicht bestandene oder schlechter benotete Leistungen im Kontoauszug gestrichen werden?

Nein.

Mein Kontoauszug enthält nicht alle Leistungen. Was kann ich tun?

Fehlende Leistungen müssen in der Regel extra anerkannt werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Kontaktstelle.

Bekomme ich telefonische oder elektronische Auskunft über meine Noten?

Nein. Aus Datenschutzgründen ist die Mitteilung von Noten per Telefon oder Mail grundsätzlich nicht möglich.

Wird mir das Zeugnis zugeschickt?

Nein, das Zeugnis liegt in der Kontaktstelle zur Abholung bereit. Versenden ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn Sie beispielsweise in einen anderen Ort umgezogen sind. Auch andere bevollmächtigte Personen können Zeugnisse/Transcripts abholen.

Wie beantrage ich Fristverlängerungen?

Anträge auf Verlängerunge der Studienzeit sind formlos an den Prüfungsausschuss der Statistik zu stellen. Der Antrag muss begründet sein und einen Zeitplan für die noch abzulegenden Leistungen enthalten. Reichen Sie ärztliche Atteste bzw. andere Unterlagen mit ein. 

Für Fristverlängerungen von Abschlussarbeiten benutzen Sie den Vordruck unter Formulare.

Welche Prüfungen muss ich anerkennen lassen?

Anerkennen lassen müssen Sie:
- Leistungen, die nicht an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Statistik erbracht wurden (insbesondere externe Veranstaltungen in den Master-Studiengängen)
- Leistungen, die Sie erbracht haben, bevor Sie in ihrem derzeitigen Studiengang immatrikuliert waren (z.B. Leistungen im Master, die noch während des Bachelors erbracht wurden)

Dies betrifft nur Anerkennungen im Haupt- oder Nebenfach Statistik. Für andere Studiengänge (z.B. in Ihrem Nebenfach) ist der jeweilige Prüfungsausschuss zuständig.

Ich habe die Anmeldefrist für eine Klausur verpasst. Was kann ich tun?

In begründeten Fällen (Krankheit nach Vorlage eines Attests, Unfall, etc.) können Sie beim Dozenten nachmelden.
Für regelmäßige Veranstaltungen wird innerhalb von sechs Monaten, in der Regel zu Beginn des Folgesemesters, eine Nachholklausur angeboten.

Besteht Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen?

Dies wird in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. Anwesenheitspflicht besteht grundsätzlich bei Seminaren, Anfängerpraktikum, Statistischem Praktikum, Consulting, Statistische Software und Programmieren mit statistischer Software. Die Anwesenheitspflicht kann vom Dozenten aufgehoben werden.

Ich bin neu hier - welches sind die ersten Schritte ?

Um eine Übersicht für den Studienbeginn zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, auf unserer Homepage die Einträge unter Studium zu lesen. Für Studienanfänger werden jedes Semester Orientierungsphasen (O-Phase) angeboten (i.d.R. in der Woche vor Semesterbeginn), für Masteranfänger die Einführungsveranstaltungen. Alle Termine und Infos dazu finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles.
Unter Studium/Beratung sind alle maßgeblichen Beratungsstellen und Ansprechpartner für die Studienberatungen in Statistik aufgeführt. Wertvolle Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten der Fachschaft.
Bitte machen Sie sich zu einem frühen Zeitpunkt Ihres Studiums mit Ihrer Prüfungs- und Studienordnung vertraut unter Studium/Prüfungsamt/Studien- und Prüfungsordnungen sowie mit den Modulbeschreibungen und den Informationen zu den Nebenfächern. Spezielle Regelungen zum Statistik-Studium finden Sie unter Studium/Prüfungsamt/Merkblätter und Mitteilungen.
Masterbewerber finden alle Regelungen und Bewerbungsvordrucke unter Studium/Studieninfo/Statistik im Master.

Werde ich sofort exmatrikuliert, wenn ich mein Zeugnis erhalten habe?

Die Exmatrikulation erfolgt nach unserem Wissen zum Ende des Semesters, in dem die letzte Leistung erbracht wurde. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Studentenkanzlei oder rufen Sie die Auskunftsstelle unter 2180-9000 an. 

Ich habe Fragen zur Immatrikulation. An wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte in allen Fragen zur Immatrikulation direkt an die Studentenkanzlei oder rufen Sie die Auskunftsstelle unter 2180-9000 an. Rechtsverbindliche Auskünfte können nur dort gegeben werden.

Ich habe alle Leistungen für meinen Abschluss erbracht, möchte aber im nächsten Semester noch Noten verbessern. Was muss ich tun?

Insofern Ihre Prüfungsordnung Notenverbesserungen vorsieht, können Sie sich bei der Studentenkanzlei formal umschreiben lassen, um das Studium nach Erbringung aller Leistungen fortzuführen. Weitere Informationen hier.

Ich möchte in ein höheres Semester eingestuft werden. Wie geht das?

Wenn Sie entsprechende Leistungen nachweisen können (etwa 30 ECTS pro Semester), können Sie in ein höheres Semester eingestuft werden. Beantragen Sie die Einstufung mindestens vier Wochen vor der Immatrikulation formlos mit den entsprechenden Nachweisen bei der Kontaktstelle Statistik. Sie erhalten dann eine entsprechende Bescheinigung über die Einstufung in das höhere Semester, die Sie bei der Immatrikulation in der Studentenkanzlei vorlegen.

Wo finde ich Formulare für Studierende?

Formulare für Anerkennungen von Leistungen und im Zusammenhang mit Abschlussprüfungen finden Sie bei der Kontaktstelle Statistik im Prüfungsamt Naturwissenschaften Innenstadt.

Wo kann ich mir Leistungen für das BAföG bestätigen lassen?

In der Kontaktstelle. Bitte geben Sie den Antrag rechtzeitig ab (mindestens drei Tage Bearbeitungszeit einplanen).

Ich möchte mich für ein Masterstudium bewerben. Wo finde ich Informationen dazu?

Alle Regelungen, Vorgaben, Bewerbungsvordrucke und Informationen zu unseren Masterstudiengängen finden Sie hier. Fragen zum Masterstudium können sie auch in der Studienberatung für Masterstudierende klären.

Wie und wann kann ich Noten verbessern?

Eine Notenverbesserung ist einmal zum nächsten regulären Termin möglich, d.h. wenn die Veranstaltung erneut abgehalten wurde. Im Nebenfach Statistik ist die Notenverbesserung nicht möglich.

Kann ich die Note bei der Nachklausur verbessern?

Nein.

Was passiert, wenn beim zweiten Versuch meine Note schlechter ist?

Es zählt die bessere Note.

Ich habe bereits alle Leistungen erbracht, kann ich trotzdem noch Noten verbessern?

Lesen Sie dazu das entsprechende Merkblatt.